AGB

AGB

Tierpension am Ith

1. Unsere Tierpension nimmt Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege. Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut und mit
dem vereinbarten Futter versorgt.

 

2. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet den Impfpass sowie die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung vorzulegen. Der Besitzer eines
Tieres bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Schäden ersetzt, die während des Betreuungsverhältnisses durch
das Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen.

 

3. Hunde und Katzen müssen vor Antritt ihres Pensionsaufenthalts gegen Parasitenbefall (Flöhe, Zecken, Entwurmung) behandelt sein. Eine
Haftung bei Befall eines Tieres wird ausgeschlossen. Sollten Parasiten (z.B.: Flöhe, Würmer) bei einem Tier festgestellt werden, wird das Tier
sofort entsprechend behandelt. Die Kosten trägt der Besitzer dieses Tieres, für die Behandlung seines Tieres sowie für Desinfektion und
Mitbehandlung angesteckter Tiere.

 

4. Der Besitzer eines Tieres ist damit einverstanden, dass ein Tierarzt konsultiert wird, wenn die Tierpension dies für nötig erachtet. Die Kosten
werden bei Abholung des Tieres beglichen. Die Tierpension wird vor Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer telefonisch zu
verständigen.

 

5. Verletzt sich, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, dennoch ein Tier wird in einem Notfall, z.B. bei einer Schnittwunde von einem Stein, der nächste
erreichbare Tierarzt konsultiert. Der Tierhalter wird, wenn telefonisch erreichbar, in Kenntnis gesetzt. Die Kosten für die ärztliche Leistung
inklusive Transport und Nebenkosten trägt der Besitzer. Eine Haftung seitens der Tierpension ist ausgeschlossen.

 

6. Für durch Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere kann mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz geltend gemacht werden. In diesem Falle beschränkt sich der Schadenersatz auf 500,- €.

 

7. Der Besitzer des Tieres bestätigt, dass er die Tierpension vollständig und wahrheitsgemäß über sein Tier informiert hat. Der Eigentümer hat die
Pension über alle Unarten seiner Tiere aufzuklären (z.B. Zerstörungswut, Aggressivität, Ängstlichkeit, etc.). Sollten nachträglich Besonderheiten
des Tieres erkannt werden, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Bei Läufigkeit, Hitze, Rolligkeit, etc. eines Tieres, übernimmt die
Tierpension keine Haftung, falls es zum Deckakt kommt.

 

8. Der Besitzer eines Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieser auf dem Pensionsgelände ohne Leine bewegt.

 

9. Der Besitzer des zur Betreuung abgegebenen Tieres verpflichtet sich, dieses zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Kann das Tier
nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen. Der Betrag ist bei Abholung des Tieres
zu begleichen. Sollte ein Tier innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt werden und der Besitzer hat sich nicht mehr gemeldet bzw. ist nicht zu
erreichen, wird das Tier weitervermittelt.

 

10. Sollte der Betreuer wegen Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen den vereinbarten Betreuungstermin nicht
wahrnehmen können, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Er muss jedoch den Tierhalter so früh wie möglich darüber informieren. Es bestehen
dann keine Ansprüche auf Leistungen oder Schadenersatz zwischen den Vertragsparteien.

 

11. Bei Stornierung des Pensionsvertrages bis vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts entstehen keine Stornogebühren. Bei einer Stornierung
bis zum 15. Tag vor Beginn des Aufenthalts werden 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig, bei einer Stornierung bis zum 8. Tag vor Beginn
des Aufenthalts 100 % der Gesamtsumme.

 

12. Die Tiere werden tagsüber in Gruppen in einem Freigelände laufen gelassen. Das Risiko von Rangkämpfen und somit einer Bissverletzung
durch ein anderes Tier ist nicht vollständig auszuschließen. Im Falle einer solchen Verletzung schließt die Tierpension eine Haftung aus. Die
Ausnahme ist hier nur die schriftliche Anordnung des Tierhalters sein Tier ausschließlich im Zwinger zu halten. Dann sind Bissverletzungen einer
Aufsichtspflichtverletzung der Tierpension zuzuschreiben.

 

13. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.

 

14. Die Tiere werden in der Tierpension, nicht gewaschen, gebadet, gekämmt, etc.. Wünscht dies ein Besitzer, besteht die Möglichkeit einen
externen Dienst zu beauftragen. Die Organisation und den Auftrag muss der Besitzer durchführen und ist vorab mit der Tierpension abzuklären.

 

15. Die Kosten für die Unterbringung sind spätestens bei Abholung in bar zu zahlen. Bei längeren Aufenthalten ist eine Anzahlung in bar im Voraus zu zahlen sowie eine Zwischenabrechnung (Überweisung) und den Restbetrag in bar bei Abholung zu leisten. Evtl. weiter anfallende
Kosten für das Inkasso und Rechtsanwaltsgebühren mit Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden der Tierpension.

 

16. Bring- und Abholzeiten werden mit der Tierpension telefonisch vereinbart. Aus Rücksicht auf einen Reibungslosen und Störungsfreien
Pensionsalltag, ist die Tierpension berechtigt Termine so zu legen, dass die oben genannten Kriterien erfüllt werden können. Bring- und Abholzeiten sind von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr nur nach
telefonischer Vereinbarung möglich.

 

17. Preise für die Unterbringung und Leistungen betragen,
– ein Hund inkl. Futter 20,-€ pro Tag
– eine Katze inkl. Futter 12,-€ pro Tag
– Fahrtkosten für Abhol- und Bringservice 0,80 € pro km zuzüglich 30,-€ pro Stunde für den Zeitaufwand.

 

18.Datenschutz
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der
Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.

 

19.Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

 

(Stand 08/23)

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